Der Eigenbetrieb Rettungsdienst
Gegenstand des Eigenbetriebes ist es, den öffentlichen Rettungsdienst unter Wahrung der medizinischen Erfordernisse zu sozial tragbaren Benutzungsentgelten flächendeckend und bedarfsgerecht nach Maßgabe des Gesetzes über den Rettungsdienst für das Land Mecklenburg- Vorpommern sicherzustellen.
Zu den Aufgaben des Eigenbetriebes gehören die Sicherstellung der Daseinsfürsorge in der präklinischen Notfallvorsorge – Notfallrettung - und dem qualifizierten Krankentransport in personeller, medizinischer und materieller Hinsicht.
Eine weitere Aufgabe ist die Einrichtung und Unterhaltung der Rettungswachen. Die Koordination der Rettungsmittel für die Bereiche Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst erfolgt durch die integrierte Leitstelle.
Integrierte Leitstelle
Die Leitstelle ist eine ständig besetzt Einrichtung als Ansprechpartner für in Not geratene Menschen. Sie nimmt Notfallmeldungen und Hilfeersuchen unter einer einheitlichen Notrufnummer entgegen, wertet sie aus, leitet Maßnahmen ein, erteilt Auskünfte und berät Hilfesuchende.
Eine integrierte Leitstelle hat zu gleich die Aufgaben nach den Gesetzen über den Rettungsdienst, über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren sowie über den Katastrophenschutz wahrzunehmen.
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